Die sogenannte Aktivpension wurde am 23. September 2026 im Nationalrat beschlossen; am 8. Oktober 2026 beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch zu erheben. Unter diesem Begriff werden neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zusammengefasst, die ab 1. Jänner 2027 die Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen sollen. Nähere Informationen dazu hier.
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