Berufshaftpflicht-Versicherung

Versichert sind alle Mitglieder der GÖD.

Umfang der Leistungen

  • Übernahme der Leistung des Schadenersatzes und
  • Übernahme gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten der Rechtsvertretung in diesen Fällen zur Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche

bis zu einer Höhe von € 100.000,- pro Schadensfall (für Schäden, die vor dem 01.01.2017 entstanden sind: € 75.000,-)

Subsidiarität:
Bei Versicherungsleistung aus einer anderen Versicherung Leistungen nur dann, wenn

  • die andere Versicherung leistet, aber
  • die Leistung zur Schadensdeckung nicht ausreicht


  • Ein Mitglied
  • verursacht fahrlässig
  • Schaden an einer dritten Person (Personenschaden) oder deren Sachen (Sachschaden)
  • in Ausübung der versicherten beruflichen Tätigkeiten
  • bei Seminaren, Dienstreisen oder Veranstaltungen, an denen die Person auf Weisung des/der Dienstgebers/in teilgenommen hat
  • bei Veranstaltungen des Betriebsrates, der Personalvertretung und von ÖGB/Gewerkschaften,
  • auf dem direkten Weg von oder zu einer, in den Punkten 4,5 und 6 erwähnten Tätigkeiten und der/die Geschädigte macht Schadenersatzansprüche geltend.

    Bei Nachweis einer Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten und entsprechender Beitragsleistung.

Nicht umfasst sind

  • Direktansprüche des/der Dienstgebers/in
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Vermögensschäden
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
  • Ausschlussfälle des Art. 7 AHVB (z.B. Kfz-Benutzung/Nummerntafel, Radioaktivität, Asbest, Gentechnik, elektromagnetische Felder, Schäden an Familienmitgliedern der/des DN ...)
  • Anmerkung: Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden (Schäden an beweglichen Sachen, die bei Benützung, Beförderung, Bearbeitung entstehen) sind seit 01.01.2017 ebenfalls gedeckt