Das Besoldungsrecht regelt die Besoldung (=Gehalt) von Vertragsbediensteten im Öffentlichen Dienst im privat- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Die Monatsentgelte werden ab 1. Februar 2020 (Laufzeit 12 Monate) um 3,24% bis 2,25% erhöht, mindestens aber um € 55,--. Auch die Lehrlingsentschädigung erhöht sich um € 55,--.