Familienbonus Plus: Große Steuerentlastung für Familien
„Verbesserungen der Unterstützungsmassnahmen für Familien sind ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen von uns allen. Wir werden uns auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen.“ Mag. Ursula Hafner, GÖD-Bereichsleiterin Familie
Erwerbstätige Eltern erhalten mit dem Familienbonus PLUS ab 1. Jänner 2019 bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder erwerbstätig sind, sollen für ihre Leistung der Kindererziehung finanzielle Anerkennung erfahren. Damit wurde eine Forderung der GÖD umgesetzt.
Steuerersparnis
Die Steuerlast eines Elternteils verringert sich entsprechend der Einkommen- bzw. Lohnsteuerleistung. Den vollen Betrag für ein Kind (1.500 Euro) kann man ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro ausschöpfen. Über 3.000 Euro für zwei Kinder kann man sich ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 2.220 Euro freuen.
Alleinerziehende und Alleinverdienende mit geringem Gehalt erhalten einen Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr.
Ein Rechenbeispiel
Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren, die rund 6.000 Euro Lohnsteuer im Jahr bezahlen, erhalten eine Steuerentlastung auf 3.000 Euro netto. Beträgt die Lohnsteuer hingegen 2.000 Euro, entfällt diese komplett. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein Familienbonus Plus in Höhe von bis zu 500 Euro jährlich zu, solange Familienbeihilfe bezogen wird.
Inanspruchnahme
Bezogen werden kann der Familienbonus Plus entweder durch einen Elternteil in voller Höhe oder durch beide Elternteile zu gleichen Teilen. Ohne Einigung erhalten beide 750 Euro.
Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung 2019 (also durch den Dienstgeber) oder die Steuererklärung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 bezogen werden.
Aus programmtechnischen Gründen kann es bei der Inanspruchnahme durch die Lohnverrechnung zu einer Verzögerung bei der Umsetzung kommen. Dadurch entstehen keine steuerlichen Nachteile.
Anträge können bei der personalverrechnenden Stelle bereits ab Dezember 2018 eingebracht werden.
Weitere Informationen auf http://www.familienbonusplus.at