Finanzielle Unterstützung

Wir unterstützen dort, wo es nötig ist.

Jeder gelangt einmal an seine Grenzen im Leben - und genau dann braucht man eine starke Unterstützung.

Wir unterstützen in schwierigen Lebenslagen

z.B.:

Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des ÖGB bei Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschaden
 
Nähere Informationen und das Formular im Mitgliedernetz.

Bitte das ausgefüllte Formular samt Beilagen an deinen GÖD-Landesvorstand bzw. für Wien an den Bereich Soziale Betreuung senden.

Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem "Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder" ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen – wie in Punkt 2 der Richtlinien für einen Leistungsanspruch aus dem „KATASTROPHEN-FONDS“ des ÖGB angeführt etc. verzichtet.

Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.

Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht.

Die Familienunterstützung der GÖD wird als soziale Zuwendung für alle Familien ab 3 Kindern und Familien, die erhöhte Familienbeihilfe ab einem Kind beziehen, gewährt. Die Zuerkennung erfolgt unter Berücksichtigung der im Informationsblatt  „Familienunterstützung“  angeführten Voraussetzungen nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft und mind. 12 Monatsvollbeiträgen einmal im laufenden Kalenderjahr.

Weitere Informationen und Formulare dazu findest du im Mitgliedernetz.

Solidaritätsversicherung

Alle Mitglieder sind kostenlos im Rahmen dieser Gruppenversicherung versichert, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seit mindestens 3 Jahren Mitglied des ÖGB waren und den Mitgliedsbeitrag regelmäßig und in richtiger Höhe geleistet haben. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.

Die Versicherung beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in den Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer iHv. 150,- bis 180,- EUR.

Besteht kein Anspruch auf einen Begräbniskostenbeitrag aus der Solidaritätsversicherung, kann unter Erfüllung der geltenden Bestimmungen eine Sterbefallunterstützung gewährt werden.
 
Der Begräbniskostenbeitrag wird an jene Person ausbezahlt, die die Bestattungsrechnung bezahlt hat. Als Beilagen werden je eine Kopie der Sterbeurkunde und der Bestattungsrechnung benötigt. Alle Unterlagen sind an die GÖD zu senden.

Im Falle einer freizeitunfallbedingten Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von: mind. 3 bis 10 Jahren 3.200,- EUR, über 10 bis 25 Jahren: 4.800,- EUR, über 25 Jahren 6.400,- EUR.

Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitgliedes gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung: mind. 3 bis 10 Jahren: 800,- EUR, über 10 bis 25 Jahren: 1.000,- EUR, über 25 Jahren: 1.200,- EUR.

Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitglieds der GÖD, werden je nach Mitgliedschaftsdauer Versicherungsleistungen erbracht.

Im Falle eines unfallbedingten Spitalaufenthaltes (sowohl Freizeit - als auch Berufsunfall) erhalten Sie als aktives Mitglied und PensionistIn € 4,- ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt € 308,- (=77 Tage).

Weitere Informationen zur Solidaritätsversicherung sowie alle Formulare zum Download befinden sich im Mitgliedernetz.

Für sämtliche Anfragen, Infomaterial etc. steht dir auch der Bereich Soziale Betreuung unter 01/53 454 - 250, 214 oder 353 zur Verfügung.

Weitere Unterstützungen

Eine Geldaushilfe kann einem GÖD-Mitglied bei einer unvorhergesehenen und außergewöhnlichen finanziellen Belastung (z.B. ein Krankheitsfall, Ausgaben im Gesundheitsbereich wie z.B. Zahnersatz, Hörgerät, Brille, etc. oder bei einem Todesfall in der Familie) gewährt werden.

Voraussetzung ist

  • eine mindestens einjährige Mitgliedschaft,
  • dass der Gewerkschaftsbeitrag regelmäßig und in der richtigen Höhe (Beitragswahrheit) geleistet wird.

Formular im Mitgliedernetz erhältlich.

Auskünfte zu Sozialunterstützung:

  • bei deinem Landesvorstand
  • Wiener Mitglieder bei deiner Bundesvertretung  
  • Bereich Soziale Betreuung der GÖD

Mitgliedern, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos und stellenlos im Sinne des ALVG werden, wird bei Erfüllung der Bestimmungen eine Arbeitslosenunterstützung gewährt.

Auskünfte zu Sozialunterstützung und Arbeitslosenunterstützung:

  • bei deinem Landesvorstand
  • Wiener Mitglieder bei deiner Bundesvertretung  
  • Bereich Soziale Betreuung der GÖD

 

Die beiden Fonds bieten Unterstützungen an kranke bzw. körperlich beeinträchtigte Gewerkschaftsmitglieder, insbesondere bei Bedürftigkeit auf Grund langer schwerer Krankheit, hoher Kosten für Heil- und Behelfsmittel, Umbauten anlässlich der Behinderung, Kauf eines behindertengerechten Autos durch einen begünstigten Behinderten.

Die Unterstützung wird einmal in vier Jahren gewährt, Unterstützungen des Karl-Maisel-Fonds erst nach einer Mitgliedschaftsdauer von zwei Jahren. Zuschüsse für Schulden, Zahnersatz, Sehbehelfe und Schulden wegen Scheidung werden nicht gewährt.

Familien mit Kindern mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen dürfen sich auch 2025 wieder auf die beliebten Urlaubswochen in Velden am Wörthersee freuen! 

Die GÖD organisiert und unterstützt auch 2025 wieder diese Ferienaktion. Aufgrund des enormen Zuspruches und der Begeisterung der Familien ist es der GÖD ein großes Anliegen, Familien mit Kindern mit Behinderungen und / oder chronischen Erkrankungen einen erholsamen Urlaub zu ermöglichen, berichtet Fr. Mag. Romana Deckenbacher (Bereichsleiterin für Soziale Betreuung, GÖD-Vorsitzender-StV. und ÖGB-Vizepräsidentin).

Das Jugend- und Familiengästehaus Cap Wörth garantiert unseren Gästen mit der direkten Lage am Wörthersee und hoteleigenem Badezugang einen abwechslungsreichen und auf besondere Bedürfnisse ausgerichteten Urlaub (z.B. barrierefreie Zimmer, die rollstuhlgerechte Rampe zum See und eine barrierefreie Einstiegshilfe in den Wörthersee). 

Weitere Informationen zur Unterkunft finden Sie unter oejhv.at/jugendherbergen/kaernten/velden/

Folgende Termine stehen im Jahr 2025 zur Auswahl: 

Turnus 1:  05.07. – 12.07.2025
Turnus 2:  12.07. – 19.07.2025
Turnus 3:  09.08. – 16.08.2025
Turnus 4:  16.08. – 22.08.2025

Durch die Situation der Teuerungen und damit einhergehender Belastungen behält die GÖD den Selbstkostenbeitrag für die Ferienaktion 2025 auf € 120,- pro Person und Woche bei. Somit setzen wir für unsere Mitglieder ein Zeichen der Entlastung in dieser angespannten Zeit. 

Informationen und das Anmeldeformular für die GÖD-Ferienaktion 2025 finden Sie ab Anfang Jänner 2025 online unter goed.at/finanzielleunterstuetzung.

Für sämtliche Anfragen stehen Ihnen die KollegInnen vom Bereich Soziale Betreuung für organisatorische Belange unter der Tel. Nr. 01/53 454-214 und finanzielle Angelegenheiten unter 01/53 454-353 oder per Mail sozialsymbolgoedpunktat jederzeit gerne zur Verfügung. 

Nachricht senden
Du erreichst unseren Bereich Soziale Betreuung
auch telefonisch unter 01/53 454 - 250, 214 oder 353.