Balance zwischen Brücke und Baustelle gesucht …
Text: Monika Gabriel GGÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen
Einer von vielen Anträgen aus dem Bereich GÖD-Frauen und GÖD-Familie an den GÖD-Bundeskongress 2016 lautete: Weiterer flächendeckender Ausbau eines qualitätsvollen Elementarpädagogikangebots und Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die eine tatsächliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Tatsache ist, dass die Wahrnehmung der hoffentlich vorhandenen Möglichkeit zur Kinderbetreuung ein Balanceakt für alle erwerbstätigen Mütter und Väter mit Kindern darstellt.
Tatsache ist, dass sich in den letzten 30 Jahren betreffend Kinderbetreuungsmöglichkeiten von Seiten des Staates sehr viel verbessert hat: Die Qualität und die Quantität der Angebote sind mit damals nicht zu vergleichen.
Seit dem Jahr 2007 wurden zusätzlich 60.000 Kinderbetreuungsplätze (305 Millionen Euro) in Österreich ermöglicht. Die Betreuungsquote für die unter Dreijährigen wurden wesentlich verbessert, und die Betreuungsquote für über Dreijährige liegt österreichweit zurzeit bei 90 Prozent. Eingeführt wurde ein verpflichtendes Gratis-Kindergartenjahr der Fünf- bis Sechsjährigen, in der Hoffnung, dass der Schuleintritt für alle schulpflichtigen Kinder „leichter“ werden würde – vor allem für Kinder mit nicht deutscher Muttersprache. Die Integration in unserer Gesellschaft sollte auf diese Art und Weise verbessert werden. Zusätzlich gibt es aber Angebote zur Betreuung der Kinder durch Tagesmütter oder -väter, Betriebskindergärten, kirchlich geführte Kinderbetreuungsmöglichkeiten und vieles andere mehr. Darüber hinaus übernehmen in vielen Familien Oma und Opa zumindest einen Teil der Kinderbetreuung, da sie selbst bereits in Pension sind und diese Form der gesellschaftlichen und familiären Leistung gerne für ihre Kinder und Enkerl erbringen.
Tatsache ist aber auch, dass die Öffnungszeiten unserer Kinderbetreuungseinrichtungen nicht immer mit den Erwerbszeiten der Eltern einhergehen. Hier gibt es noch großen Verbesserungsbedarf. Und Tatsache ist auch, dass unsere KollegInnen „Frühzeitkindpädagogen“ adäquater und leistungsorientierter entlohnt gehören. Die derzeit geführte politische Debatte betreffend zweites verpflichtendes (kostenloses?) Kindergartenjahr ist berechtigt. Aber noch wichtiger wäre es sicherzustellen, dass die sogenannte §-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern zur Finanzierung und für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen noch vor dem Ablaufen dieser politischen Legislaturperiode zustande kommt. Darüber hinaus sollte in der nächsten politischen Legislaturperiode ernsthaft eine Bundesrahmenvereinbarung (Standards) betreffend Gruppengröße und Öffnungszeiten diskutiert und umgesetzt werden – zum Schutz der Kinder und zum Schutz der KindergartenpädagogInnen. Eine spürbare und verbesserte Dynamik bei diesem Gesamtthema wäre sehr erwünscht, damit Eltern ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können und so die Einkommensschere schneller geschlossen werden kann, damit die Altersarmut keine Chance mehr hat. Dennoch muss die grundsätzliche Wahl- und Entscheidungsfreiheit erhalten bleiben.
Erschienen im GÖD-Magazin 06/17