Familie und Beruf im Einklang.
Unsere Forderungen für die gelungene Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dieser Beitrag stammt aus dem GÖD-Magazin 8/2024, von Mag.a Ursula Hafner, GÖD-Vors.-Stv. und Bereichsleiterin GÖD-Frauen
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele von uns eine der größten Herausforderungen, oft begleitet von unrealistischen Erwartungen. Die Geburt eines Kindes ist ein wunderbares Geschenk, aber ebenso eine besonders herausfordernde Phase für die Gesundheit von uns Frauen. Lange Arbeitstage, wenig Schlaf, hohe gesellschaftliche Erwartungen und kaum Zeit für sich selbst erhöhen das mentale und physische Gesundheitsrisiko. Traditionelle Rollenbilder und der oft selbst auferlegte Druck, dass alles perfekt sein muss, erzeugen zusätzlichen Stress.
In diesem Spannungsfeld ist es besonders wichtig, dass es seitens des Dienstgebers noch bessere Angebote gibt, um Familie und Beruf gut vereinbaren zu können. „Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeiter:innen in den nächsten zehn Jahren stetig steigen. Der Öffentliche Dienst hat die Chance, durch ein besonders frauen- und familienfreundliches Umfeld die Personallücke mit bestens ausgebildeten Personen zu schließen.“ (Aus dem Leitantrag zum außerordentlichen GÖD-Kongress 2023) Wir fordern daher noch bessere Möglichkeiten, Familie und Beruf gut vereinbaren zu können, unter anderem die bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Hinblick auf Vordienstzeiten, die Pension bzw. den Ruhebezug, weitere Verbesserungen bei der Pflegefreistellung, mehr qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildungsangebote, die auch für Personen mit Betreuungspflichten leichter zugänglich sind, sowie positive Anreize für Männer, sich stärker in der Familienarbeit zu engagieren.
Laut dem aktuellen Personalbericht des Bundes, der im Oktober 2024 erschienen ist, liegt der Gender Pay Gap im Öffentlichen Dienst nur mehr bei 7,6 %. Bei gleicher Qualität und Quantität der Arbeit (transparente Arbeitsplatzbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz vorhanden) erhalten alle Mitarbeiter:innen das gleiche Gehalt. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen im Öffentlichen Dienst steigt jährlich und liegt derzeit bei 38,7 %, dennoch gibt es weiterhin viel Potential zur Verbesserung. Die Umsetzung der Frauenförderpläne in den Ressorts und obersten Organen des Bundes muss weiter vorangetrieben werden. Die „Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen im Bundesdienst“, die aus den Vorsitzenden der Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen, den Gleichbehandlungsbeauftragten der Obersten Organe und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst besteht, hat die Aufgabe, Vorschläge für die Frauenförderung im Bundesdienst auszuarbeiten.
Der Öffentliche Dienst ist ein wichtiger und beispielgebender Arbeitgeber und fördert die Vereinbarung von Familie und Beruf. Dennoch gilt es weiterhin, engagierte Forderungen zu erheben, von denen wir überzeugt sind, dass sie unseren berufstätigen Frauen helfen, Familienaufgaben, Beruf und Karriere in Einklang zu bringen, aber auch die Partnerschaftlichkeit sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen und die Arbeitszufriedenheit weiter zu verbessern. Wir GÖD-Frauen werden uns auch in Zukunft mit viel Energie für die Umsetzung unserer Forderungen einsetzen.