01.12.2022

Gender Pay Gap im Bundesdienst erneut gesunken!

Der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst war und ist es stets ein Anliegen, dass das Dienst- und Besoldungsrecht für Frauen und Männer gleich ist!

Diese seit Jahren praktizierte - und verhandelte Grundeinstellung mit dem Dienstgeber - bewirkt, dass der 
Gender Pay Gap (= Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern) für den Öffentlichen Dienst 2021 auf 8,5% gesunken ist!

Da im Bundesdienst gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt wird, ist der Unterschied von 8,5 % bei den Einkommen von Frauen und Männer unter anderem auf nachfolgendes zurückzuführen:

  • Innehaben einer Leitungsfunktion
  • Qualifikation
  • Lebensalter/Dienstantritt
  • Umfang an geleisteten Überstunden/Mehrleistungsstunden (zB Männer lassen sich Überstunden ausbezahlen, Frauen eher nicht, denen ist oft der Freizeitausgleich wichtiger)

Anmerkung: Für den Einkommensvergleich wurde das Einkommen der Teilzeitbeschäftigten auf Vollbeschäftigung hochgerechnet.

Transparente Einkommen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Arbeit/Erwerbstätigkeit sowie qualitätsvolle Frauenförderung und die gelebte Sozialpartnerschaft mit der GÖD führt zu gleichberechtigten Dienst- und besoldungsrechtlichen Arbeitsbedingungen im Bundesdienst (und sicherlich auch in den Landesdiensten). Wir gehen in Europa mit zielsicheren Taten - samt gelebter Sozialpartnerschaft im Öffentlichen Dienst - voran!

Monika Gabriel
GÖD-Vorsitzender Stv. | Bereichsleiterin GÖD-Frauen