23.09.2024

Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2022-2024

Jedes zweite Jahr legt die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vor.

Die einzelnen Ressortberichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Weiters enthält der Bericht eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, insbesondere über die Verfahren vor der Kommission. Eine Unterrepräsentation von Frauen ist dann gegeben, wenn der Anteil der Frauen im Bereich der jeweiligen Dienstbehörde in einer Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt. Wenn dies der Fall ist, ist die betreffende Institution verpflichtet, Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen. Bis dieser Frauenanteil in der jeweiligen Funktionsstufe erreicht ist, werden Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen. 

Um die Frauenförderung zu gewährleisten, sind die Ressorts des Bundes und die obersten Organe des Bundes verpflichtet, Frauenförderungspläne zu erlassen. In den jeweiligen Frauenförderungsplänen muss festgelegt werden, in welcher Zeit und mit welchen personellen und weiterbildenden Maßnahmen eine bestehende Unterrepräsentation von Frauen beseitigt wird. Zusätzlich müssen auch Maßnahmen zur Beseitigung von bestehenden Benachteiligungen von Frauen geschaffen werden. Die jeweiligen Frauenförderungspläne enthalten unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils durch die bevorzugte Aufnahme gleichqualifizierter Frauen (im Vergleich zu einem männlichen Mitbewerber), Förderungsmaßnahmen, um einen beruflichen Aufstieg von Frauen zu gewährleisten und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Frauenförderpläne sind unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichbehandlung/frauenfoerderplaene.html abrufbar.

Der Frauenanteil im Bundesdienst ist in den letzten beiden Jahren erneut gestiegen. Ende 2021 waren 43 Prozent aller Bundesbediensteten Frauen, Ende 2023 ist dieser Anteil auf 44,1 Prozent angewachsen. Es ist sehr erfreulich, dass der aktuelle Gleichbehandlungsbericht des Bundes zahlreiche positive Maßnahmen zeigt, die für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter gesetzt wurden.

Bundesgleichbehandlungskommission
Senat I und Senat II hatten 198 Anträge zu behandeln und Gutachten zu erstellen. Dass bedeutet eine Steigerung der Zahl der Anträge um 62%. Senat II behandelt Anträge bezüglich der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes betreffend ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung. Die GÖD wird in diesem Senat von MMag.a Elisabeth Brunner und Dr.in Andrea Eisler vertreten.  Senat I prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes und ist zuständig für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Vertreterinnen der GÖD in diesem Senat sind Mag.a Ursula Hafner und Susanne Schubert.

Die Bundesgleichbehandlungsberichte können unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichbehandlung/gleichbehandlungsberichte/gleichbehandlungsberichte-des-bundes.html eingesehen werden.