11.04.2025

GÖD erreicht Anrechnung von europäischen Vordienstzeiten für Abfertigung „alt"

Vordienstzeiten aus dem Ausland werden von nun an nicht nur für das Besoldungsdienstalter anerkannt.

Es ist äußerst erfreulich, dass nunmehr klargestellt ist, dass Vordienstzeiten im Öffentlichen Dienst, die in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Türkei oder der Schweiz zurückgelegt wurden, nicht nur für das Besoldungsdienstalter anzurechnen sind, sondern auch für die Abfertigung (Abfertigung „alt") zur Anrechnung zu bringen sind.

Nachdem im Sommer 2024 ein OGH-Beschluss zur Rechtslage bezüglich der Anerkennung von europäischen Vordienstzeiten ergangen war, konnte die GÖD in einem konkreten Fall nun eine Vergleichslösung erzielen. Dabei verpflichtet sich die Dienstgeberseite, der betroffenen Kollegin die Abfertigungsdifferenz sowie die entstandenen Kosten zu erstatten. Das zeigt einmal mehr: GÖD-Rechtschutz wirkt!

Besonders davon profitieren davon Kolleg:innen mit internationaler Berufserfahrung. Ein wichtiger Erfolg für alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst!