22.03.2024

GÖD-Info: Besoldungsreform 2024

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Nachdem viele Gerüchte bezüglich einer Besoldungsreform kursieren, hier kurz einige Fakten:

Das BMKÖS möchte ein neues, einheitliches Besoldungssystem mit abgeflachten Gehaltskurven für die Verwaltung und den uniformierten Bereich schaffen. Gespräche dazu gibt es seit vier Monaten. Der vorliegende Entwurf ist aus vielen Gründen derzeit nicht akzeptabel. Die wichtigsten davon sind:

  • Das BMKÖS berechnet die abgeflachten Kurven mit der Barwertmethode. Dieser Methode liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Wert des Geldes über die Zeit abnimmt. Mit anderen Worten, ein Euro heute ist mehr wert als ein Euro in der Zukunft. Bei der Gestaltung des v-Schemas in den 1990er-Jahren ist man ebenso vorgegangen und hat einen Zinssatz von 4 % zugrunde gelegt. Das bewirkt die Kürzung des Bezugs mit 63 Jahren um 584 Euro, wenn man derselben Person mit 18 Jahren 100 Euro mehr bezahlt hat. In der Darstellung ergäbe das dann keine Veränderung des Aktivbezugs.
  • Nebengebühren werden fast vollständig gestrichen.
  • Im uniformierten Bereich (E- und M-Schema) ergeben sich bei vielen Laufbahnen deutliche Verluste in der Aktivverdienstsumme.
  • Im v-Bereich ist die Lage scheinbar anders. Auf den ersten Blick gibt es nur in wenigen Fällen ein Minus, was selbstverständlich auch nicht akzeptabel ist, aber in vielen Fällen ein Plus. Auf den zweiten Blick sieht die Sache allerdings anders aus. Jeder Arbeitsplatz soll neu bewertet werden (auch im uniformierten Bereich), was in vielen Fällen zu einer Abwertung führen muss, um möglichst kostenneutral zu sein, und einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Fazit: Für die Umstellung der Landesdienstrechte hat man mehrere Jahre verhandelt. Im Bundesdienst versucht man, dies in wenigen Wochen zu erledigen. Dies ist aus unserer Sicht unmöglich und nicht seriös.

Nur für wenige im Dienst befindliche Kolleg:innen wäre ein Wechsel in das neue System von Vorteil. Die besoldungsrechtlichen Probleme im E-, M- und v-Bereich der überwältigenden Mehrheit der Bestandsbediensteten werden nicht gelöst.

Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.

Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.

Maga. Veronika Höfenstock, e.h.

Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Besoldung

Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrecht

GÖD-Info zum Herunterladen: