GÖD-Info: Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum siebten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L 34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden. Ab 1. Februar 2023* beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)
Mit kollegialen Grüßen
Daniela Eysn, MA, e.h. Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin Bereichsleiterin Besoldung Vorsitzender-Stellvertreter Bereichsleiter Dienstrecht