23.09.2024

GÖD-Info: Progressionsabgeltungsgesetz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In unserer Aussendung vom 8. Juli 2024 haben wir bereits über den Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels der Progressionsanpassung informiert. Nun können wir euch mitteilen, dass der Nationalrat am 18. September 2024 den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst hat. Die darin vorgesehenen Verbesserungen treten wie geplant mit 1. Januar 2025 in Kraft.

Hier die wichtigsten Inhalte dieses Nationalratsbeschlusses:

Anhebung der Steuerstufen
Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 % bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden um knapp 4 Prozent angehoben.

Die neuen Tarifstufen ab 2025:

  • erste Tarifstufe 13.308 Euro
  • zweite Tarifstufe 21.617 Euro
  • dritte Tarifstufe 35.836 Euro
  • vierte Tarifstufe 69.166 Euro
  • fünfte Tarifstufe 103.072 Euro

Anhebung der Tages- und Nächtigungsgebühr

  • Die Tagesgebühr (Tarif I) wird auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro),
  • die Tagesgebühr (Tarif II) auf 22,00 Euro (bisher 19,80 Euro) und
  • die Nächtigungsgebühr auf 17 Euro (bisher 15,00 Euro)

angehoben.

Erhöhung des Kilometergeldes
Das Kilometergeld beträgt zukünftig

  • für Motorfahrräder und Motorräder UND für Personen- und Kombinationsfahrzeuge je Fahrkilometer einheitlich 0,50 Euro (statt 0,24 Euro für Motorfahrräder und Motorräder und statt 0,42 Euro für PKW und Kombi).
     
  • Der Zuschlag für jede Person, deren Mitbeförderung in einem Personen- oder Kombinationskraftwagen dienstlich notwendig ist, erhöht sich auf 0,15 Euro je Fahrkilometer (statt 0,05 Euro).

Wichtige klimafreundliche Neuerungen:

  • Bei Benützung eines eigenen Fahrrads gebühren 0,50 Euro je Fahrkilometer.
     
  • Für Wegstrecken, die bei einer Dienstreise mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer Beförderungsmittel zu Fuß zurückgelegt werden müssen, gebührt das Kilometergeld bereits ab einer Wegstrecke von mehr als einem Kilometer (statt bisher mehr als zwei Kilometer).

Anhebung und Attraktivierung des Kostenersatzes bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Beförderungszuschuss)

Als Attraktivierungsmaßnahme für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird es eine Erhöhung des Beförderungszuschusses bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben:
Der Beförderungszuschuss beträgt zukünftig für

  • die ersten 50 Kilometer 0,26 Euro (statt 0,20 Euro)
  • für die weiteren 250 Kilometer 0,13 Euro (statt 0,10 Euro)
  • für jeden weiteren Kilometer 0,07 Euro (statt 0,05 Euro)

Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 69,30 Euro nicht übersteigen (statt 52,00 Euro).

Bei Weglängen bis 8 Kilometer beträgt der Beförderungszuschuss 2,00 Euro je Weg-strecke (statt 1,64 Euro).

Der erhöhte Beförderungszuschuss (wenn die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels glaubhaft gemacht wird) beträgt zukünftig für

  • die ersten 50 Kilometer 0,50 Euro (statt 0,30 Euro)
  • für die weiteren 250 Kilometer 0,20 Euro (statt 0,15 Euro)
  • für jeden weiteren Kilometer 0,10 Euro (statt 0,08 Euro)

Insgesamt darf der erhöhte Beförderungszuschuss 109,00 Euro nicht übersteigen (statt 79,70 Euro).

Die Summe der Beförderungszuschüsse darf pro Kalenderjahr maximal 2.450 Euro betragen.

Mit diesem Gesetzesbeschluss wurden langjährige Forderungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) umgesetzt.

Mit kollegialen Grüßen

Daniela Rauchwarter, MA, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Besoldung

Maga. Veronika Höfenstock, e.h.
Präsidiumsmitglied
Bereichsleiterin Dienstrech