GÖD-Info: 8. Nachtrag zum JBA-KV
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!
Die GÖD hat in Verhandlungen mit der JBA eine sozial gestaffelte Anhebung der Monatsentgelte, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen per 1. Februar 2020 durchgesetzt. Die Monatsentgelte werden um 2,53 % bis 2,25 % erhöht. Die Zulagen steigen um 2,3 %.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden noch folgende Änderungen im Kollektivvertrag vereinbart:
- Sonderzahlungen im Mai und November (anstelle von bisher Juni und November)
- Abbildung der bisherigen Praxis, dass die Sonderzahlungen in Höhe des durchschnittlichen zur Auszahlung gekommenen Monatsgehalts (Grundgehalt einschließlich Grundlohn für Mehr- und Überstunden + Leitungs- und Funktionszulagen sowie variable Zuschläge) der drei dem Monat der Auszahlung vorangegangenen Monate erfolgt
- Abbildung der letzten Änderungen im Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz in § 9a und § 16a KV
Mit den besten Wünschen für das Jahr 2020 verbleibe ich mit gewerkschaftlichen Grüßen
Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h. Bereichsleiter Dienstrecht, Kollektivverträge
Dem Verhandlungsteam der GÖD gehörten außer mir folgende FunktionärInnen an:
GÖD-Präsidium: Dipl. Päd Eysn, MA (Bereichsleiterin Besoldung)
JBA-Betriebsrat (s.t.): Steininger, Laimer, Éger, Kielnhofer