04.11.2024

Im Einsatz für Gleichbehandlung und Gleichstellung

Die Aufgaben und Herausforderungen der Mitglieder der Bundesgleichbehandlungskommission

Dieser Artikel stammt aus dem GÖD-Magazin 7/2024
von Mag.a Ursula Hafner, Bereichsleiterin GÖD-Frauen

 

Die Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK) ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes. Sie unterstützt und überprüft die Einhaltung der Gleichbehandlung im Bundesdienst. Beide Senate der Kommission sind im Bundeskanzleramt eingerichtet. Diese können bei Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis zum Bund „angerufen“ werden. Sie befassen sich mit allen Fragen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, zur Frauenförderung und zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.
Leider hat sich die Zahl der Beschwerdefälle im Vergleich zu 2020–2022 um rund 62 % erhöht (Anmerkung s. u.). Die Mitglieder der beiden Senate üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, selbstständig und unabhängig aus – und haben die Aufgabe, auf Antrag oder von Amts wegen Gutachten zu erstellen, um festzustellen,
ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt.
Senat II behandelt Anträge bezüglich der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, betreffend ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung. Die GÖD wird in diesem Senat von MMag.a Elisabeth Brunner und Dr.in Andrea Eisler vertreten. Vorsitzende des Senats I der B-GBK ist Dr.in Maria Wais, in Senat II führt Mag. a Birgit Lanner den Vorsitz.
Senat I prüft darüber hinaus die Einhaltung des Frauenförderungsgebotes und ist zuständig für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Vertreterinnen der GÖD in diesem Senat sind Mag. a Ursula Hafner und Susanne Schubert.
Wenn sich jemand diskriminiert fühlt, kann ein Antrag auf Prüfung der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes beim zuständigen Senat der B-GBK eingereicht werden. Ratsam ist es vor Einreichung des Antrages, sich im Vorfeld mit der/dem jeweiligen Frauen- oder Gleichbehandlungsbeauftragten im Ressort oder mit der zuständigen Personalvertretung bzw. dem zuständigen GÖD-Gremium zu beraten.
Nach dem schriftlichen Einreichen des Antrages, möglichst samt Beweisen und Unterlagen, wird der/die Dienstgeber:in von der B-GBK aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. In weiterer Folge findet die mündliche B-GBK-Sitzung statt, in der beide Seiten die Möglichkeit haben, ihre Standpunkte darzustellen. Unmittelbar nach der Sitzung entscheidet die B-GBK, ob und in welcher Form eine Diskriminierung vorliegt. Danach wird ein Gutachten erstellt, das sowohl dem/der Antragsteller:in als auch der Dienstbehörde übermittelt wird. Wünschenswert wäre, dass damit sichergestellt ist, dass sich solche Diskriminierungsfälle im betroffenen Ressort nicht wiederholen. Leider müssen manche Ressorts trotzdem immer wieder vor die B-GBK treten.
Vor jeder Sitzung werden den Mitgliedern der B-GBK umfangreiche Unterlagen zu den einzelnen Beschwerdefällen übermittelt. Viele Fälle machen mich persönlich sehr betroffen, da Diskriminierung oft eine sehr persönliche und schmerzhafte Erfahrung ist. Es stimmt mich aber positiv zu sehen, wenn die Gutachten der B-GBK zu Veränderungen führen bzw. konkrete Verhaltensänderungen auf Dienstgeberseite bewirken.

Anmerkung: Jedes zweite Jahr legt die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vor. Sämtliche Gleichbehandlungsberichte des Bundes sind unter folgendem Link zu finden: bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gleichbehandlung/gleichbehandlungsberichte/gleichbehandlungsberichte-des-bundes.html