11.06.2024

Jobrad im Öffentlichen Dienst

Dieser Artikel stammt aus dem GÖD-Magazin 4/2024

Fahrradfahren ist aktueller denn je. Es ist ideal für die Fitness, gut für das Klima und fördert obendrein das seelische Wohlbefinden. Dazu kommt, dass gerade Fahrradfahren problemlos in einen stressigen Joballtag eingebaut werden kann. Als praktisches Fortbewegungsmittel kann es auf dem Weg zur Arbeitsstelle und für allerlei andere Besorgungen bestens genutzt werden.

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2022 konnten wir ein Jobrad-Modell im Bundesdienst durchsetzen, das jedoch die Verwendung des Fahrrads aus dienstlicher Veranlassung voraussetzt. Uns als GÖD ist jedoch auch die Etablierung eines Jobrad-Modells im Öffentlichen Dienst, wie es im privaten Sektor bereits angeboten wird, als gesundheitsfördernde und umweltfreundliche Maßnahme ein großes Anliegen. Steuerliche Vorteile machen das Jobrad attraktiv: Die „Nutzungsrate“ für ein Jobrad kann in Form einer Gehaltsumwandlung vom Bruttobezug einbehalten werden. Zudem können Betriebe den Vorsteuerabzug geltend machen.

Trotz unserer Unterstützung dieser Initiative müssen wir darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung eines Jobrads, wie es derzeit in der Privatwirtschaft gehandhabt wird, nicht in unserem Bereich liegt. Es bedarf dazu unter anderem auch steuerlicher Anpassungen, die wir als GÖD nicht verhandeln. Dafür ist der ÖGB zuständig, den wir schriftlich über unser Anliegen in Kenntnis gesetzt haben.