Justizausschuss verabschiedet Strafgesetznovelle 2017
"Staatsfeinde" und "Antanzen" im Visier neuer Tatbestände
Wien (PK) - Der "Staatsfeinde-Paragraph", neue Tatbestände zum Schutz von Öffi-Bediensteten vor tätlichen Angriffen sowie zur Ahndung sexueller Belästigung in einer Gruppe, aber auch die Ausweitung der Notwehr zur Abwehr sexueller Gewalt sind die wesentlichen Punkte einer Strafgesetznovelle 2017, die am 21.6.2017 den Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach passierte. Während die Regierungsparteien die neuen Bestimmungen als Reaktion auf aktuelle kriminelle Entwicklungen begrüßten, kritisierten FPÖ, Grüne und NEOS vor allem den Tatbestand betreffend staatsfeindliche Bewegungen als überschießend und lehnten die Novelle ab.
Mit den neuen Tatbeständen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht will die Novelle (1621 d.B.) vor allem auf jüngste Entwicklungen im Bereich der Kriminalität reagieren. So ist etwa ein so genannter "Staatsfeinde-Paragraphen" vorgesehen, der die Gründung von staatsfeindlichen Bewegungen bzw. die führende Beteiligung daran sowie die Ausführung von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe stellt. Strafrechtlicher Schutz vor Gewaltakten soll darüber hinaus in Zukunft auch den MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsmittel in Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen. Ein eigener Tatbestand ahndet diesbezügliche tätliche Angriffe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verschärft wird das Strafausmaß wiederum beim Delikt des tätlichen Angriffs auf Beamte.
Im Rahmen einer aktuellen Aussprache drängte Justizminister Wolfgang Brandstetter einmal mehr auf rasche Beschlussfassung des Sicherheitspakets, bei dem es, wie er mit Nachdruck unterstrich, einzig und allein darum gehe, eine Lücke zu schließen, die bei der Überwachung von Skype und WhatsApp durch die Verschlüsselung entsteht.