Kollektivvertrag tritt erstmals in Kraft!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial haben nun einen Kollektivvertrag!
Im Sommer 2016 trat das Gedenkstättengesetz in Kraft, mit welchem die Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial als Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes errichtet wurde.
Der Bundesanstalt wurde gleichzeitig die Kollektivvertragsfähigkeit auf Arbeitgeberseite verliehen. Nach mehrjährigen konstruktiv geführten Verhandlungen konnte nun ein auf die speziellen Bedürfnisse der Bundesanstalt Rücksicht nehmender „maßgeschneiderter“ Firmenkollektivvertrag ausverhandelt werden.
Das Verhandlungsteam der GÖD konnte hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt normative Regelungen gestalten, die teilweise weit über die Bestimmungen des allgemein gültigen Arbeitsrechts hinausgehen.
Diese Beschäftigten leisten eine enorm wichtige und wertvolle Aufarbeitungsarbeit unserer Geschichte. Wir dürfen die Geschehnisse des 2. Weltkrieges niemals vergessen.
Die Kolleginnen und Kollegen leisten einen wesentlichen Beitrag, dass auch die jüngere Generation diese Geschichte verinnerlichen und dass sich diese nicht wiederholt!