Langjährige Forderung erfüllt!
Ab 1. Jänner 2019 bringt der Familienbonus Plus Steuererleichterungen für unsere Familien mit Kindern.
Text: Mag.a Ursula Hafner GÖD-Bereichsleiterin Familie
Mit dem Familienbonus Plus wird eine langjährige Forderung der GÖD-Frauen mit unserer Vorsitzenden Monika Gabriel umgesetzt: eine Steuerentlastung für Familien/Eltern mit Kindern von bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind ab 1. 1. 2019. Wichtig ist, dass sich dabei nicht die Steuerbemessungsgrundlage, sondern direkt die Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuer reduziert. Unter Familienpolitik verstehe ich die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend die Rahmenbedingungen für Familien beeinflusst. Überwiegend handelt es sich dabei um Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Unterstützungen für Familien, sodass von Familienförderung gesprochen werden kann. Unter diese Kategorie fällt jetzt auch der Familienbonus Plus, wobei der Gesamtbetrag von 1.500 Euro im Jahr ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von zirka 1.700 Euro wirksam wird.
Der Staat muss unterstützen und fördern
Als Bereichsleiterin Familie in der GÖD begrüße ich die Initiative, Eltern steuerlich zu entlasten. Die Bedürfnisse von Familien in einer pluralistischen Gesellschaft sind genauso unterschiedlich wie ihre Erwartungen an Unterstützung durch den Staat. Es ist daher die Aufgabe des Staates, mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen rechtliche, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen zu gestalten, die das Familienleben unterstützen und fördern. Hier sind alle Formen von Familie gemeint, wo Menschen zusammenleben und gemeinsam den Alltag gestalten. Familien zeichnen sich meiner Meinung nach weiter dadurch aus, dass Eltern für ihre Kinder voll verantwortlich und aus meiner Sicht erziehungsverpflichtet sind. (Weitere interessante Aspekte zu dieser wichtigen Thematik finden sich auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Familienforschung www.oif.ac.at.
Konkrete Bedeutung des Familienbonus Plus für unsere Familien mit Kindern:
Der Anspruch auf Familienbonus besteht für jedes Kind im Inland, für das Familienbeihilfe bezogen wird, in Höhe von jährlich 1.500 Euro bis zum 18. Geburtstag, danach in Höhe von jährlich 500 Euro. Da es sich beim Familienbonus um eine Steuerreduktion handelt, wirkt sich der Bonus nicht aus, wenn der Elternteil weniger verdient, dass keine Einkommen- bzw. Lohnsteuer anfällt. Eine Ausnahme gilt für gering verdienende AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen. Bei diesen kommt der Kindermehrbetrag pro Kind von 250 Euro zum Tragen, falls die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zustehenden Absetzbeträge unter 250 Euro beträgt.
Welche Aufteilungsmöglichkeiten gibt es? Bei (Ehe)Partnern kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden. Das heißt, eine Person kann entweder den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen, oder der Betrag wird stattdessen zwischen den (Ehe)Partnern aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250). Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die Familienbeihilfeberechtigten und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann eine Aufteilung erfolgen. Ein/e Unterhaltsverpflichtete/r kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er/ sie den Kindesunterhalt voll zahlt und ihm/ihr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wird der Unterhalt während des Jahres zur Gänze bezahlt, steht auch der Familienbonus Plus zur Gänze zu. Wird kein Unterhalt bezahlt, steht dem Unterhaltszahler bzw. der Unterhaltszahlerin auch kein Familienbonus Plus zu. Der andere Elternteil kann in diesem Fall den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) beanspruchen. Verbesserungen der Unterstützungsmaßnahmen für Familien in allen Formen mit berufstätigen Eltern sind ein wichtiges gesellschaftpolitisches Anliegen von uns allen, für das wir uns auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen werden.
Erschienen im GÖD-Magazin 8/18.