02.01.2017

Achtungsvoller Umgang statt Mobbing

Auch Sie kennen bestimmt die goldene Regel (bzw. Bibelzitat): Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.

Text: Monika Gabriel: GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen

 

Auch Sie kennen bestimmt die goldene Regel (bzw. Bibelzitat): Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu. Wenn wir alle nach dieser „goldenen Regel“ leben würden, wäre manches im Leben einfacher bzw. würden wir kaum Ethikregeln oder diverse Betriebsvereinbarungen, Erlässe, Rundschreiben mit klärenden Maßnahmen benötigen. Fakt ist, dass es überall, wo mehrere Menschen arbeiten, „menschelt“. Fakt ist auch, dass jede und jeder im Zusammenhang mit ihrer/seiner Kultur, Religion und Ähnlichem mehr unterschiedlich sozialisiert und erzogen wurde und dadurch auch unterschiedliche „Muster“ im Miteinander-Umgehen entstanden sind. Fakt ist aber auch, dass jede und jeder Zeit seines Lebens „dazulernen“ könnte … Gegenseitiger Respekt und achtungsvoller Umgang sollten in allen Lebenslagen und auf allen Ebenen der unterschiedlichen Beziehungen stets im Vordergrund stehen. Egal ob zwischen Kolleginnen und Kollegen untereinander oder von der Führungsperson zum Mitarbeiter oder zur Mitarbeiterin und selbstverständlich auch umgekehrt! Leider funktioniert diese gewünschte Verhaltensform nicht überall „automatisch“, sodass es vermehrt „Verhaltensvereinbarungen“ braucht. Eine dieser „Verhaltensvereinbarungen“ für alle Bundesbediensteten ist der § 43a im Beamtendienstrecht = Achtungsvoller Umgang (welcher nach intensiven GÖDDienstrechtsverhandlungen mit dem Bundeskanzleramt im Jahr 2009 zustandekam). Darüber hinaus ist in den letzten Jahren in manchen Ressorts, z. B. Sozialministerium und Bildungsministerium, ein Leitfaden zur Mobbingprävention entstanden. Ich bin sicher, dass es auch diesbezügliche Betriebsvereinbarungen, z. B. in den Universitäten oder anderen ausgegliederten Betrieben, zu diesem Thema gibt. Alle Personalvertreterinnen und Personalvertreter, Betriebsrätinnen und Betriebsräte und GÖD-Funktionärinnen und GÖDFunktionäre sind zum Wohle aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr daran interessiert, dass diese Form der „Verhaltensregeln“ auch eingehalten wird. Dem Dienstgeber und allen Führungspersonen wird hier eine spezielle Verpflichtung zur Einhaltung der Für- und Obsorgepflicht gegenüber den Bediensteten auferlegt, da mit der „Verletzung“ des achtungsvollen Umgangs sogar eine Disziplinarrechtliche Maßnahme möglich wäre. In diesem Sinne lade ich alle ein: Behandle andere so, wie auch du behandelt werden möchtest. ●

 

Erschienen im GÖD-Magazin 1/17.

Schlagworte

Frauen

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