02.01.2017

Langjährige Forderungen visionär umgesetzt!

Text: Mag.a Romana Deckenbacher, BEd: GÖD-VorsitzenderStellvertreterin und Bereichsleiterin Soziale Betreuung

 

Das Jahr 2017 bringt für unsere Kolleginnen und Kollegen und Familien, aber auch ihre Angehörigen einige erwähnenswerte positive Veränderungen, für die wir uns stets eingesetzt haben. Somit tragen diese Neuerungen klar die Handschrift der GÖD. Väter, die die ersten Wochen mit Frau und Kind verbringen möchten, können nach dem Familienzeitbonusgesetz mit dem Arbeitgeber einen sogenannten „Papamonat“ vereinbaren. Im Sinne dieses Gesetzes versteht man den ununterbrochenen Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes. Neben der Geldleistung von 22,60 Euro (bis max. 31 Tage) täglich bleibt auch die Kranken- und Pensionsversicherung bestehen. Mit diesem Gesetz konnte eine langjährige Forderung der GÖD- und der ÖGB-Frauen umgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass viele diese Neuerung annehmen und damit ganz im Sinne des positiven Zitates von Adolph Kolping handeln! Im Zuge der Einigung auf den Finanzausgleich der Jahre 2017 bis 2021 wurde der Selbstbehalt für Kinder im Spital gestrichen! Denn wenn Kinder krank sind und im Krankenhaus aufgenommen werden müssen, ist das für Eltern meist eine große psychische und logistische Belastung. Mit diesem Schritt wird zumindest der finanzielle Aspekt erleichtert. Hervorzuheben ist, dass damit einer lang jährigen GÖD-Forderung Rechnung getragen und den Bedürfnissen und Lebensumständen der Familien entsprochen wurde! Das Bildungsinvestitionsgesetz dient u.a. dem Ausbau der Ganztagsschule bis 2025. Gerade für Frauen, die in vielen Familien aufgrund der Betreuungssituation der Kinder nur Teilzeitarbeitsplätze annehmen können, kann die Ganztagsschule eine Verbesserung ihrer Situation darstellen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Österreich arbeitet Teilzeit. Die Teilzeitquote bei Frauen ist hierzulande deutlich höher als im EU-Schnitt. Bei diesem Arbeitsmodell wird auch weniger in die Pensionsversicherung eingezahlt. So sind Frauen stärker von Altersarmut bedroht als Männer. Dennoch ist festzuhalten, dass im Sinne einer Wahlfreiheit die individuell beste Lösung für jedes Kind ermöglicht werden sollte. Das Ziel muss nicht nur eine bessere, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse von Familien abgestimmte Vereinbarkeit mit dem Beruf bleiben! Die Funktionsperiode der Betriebsrätinnen und Betriebsräte wird, nachdem es eine von vielen Forderungen der GÖD war und auf unterschiedlichsten Kommunikationskanälen begleitet wurde, endlich von vier auf fünf Jahre verlängert sowie die Bildungsfreistellung für Betriebsrätinnen und Betriebsräte erhöht. Die Neuregelung gilt für alle Betriebsratsorgane, die sich ab 1. Jänner 2017 konstituieren. Mit der Verlängerung der Funktionsperiode kann somit eine bessere Kontinuität über einen längeren Zeitraum für eine positive Gestaltungsmöglichkeit in der täglichen gewerkschaftlichen Arbeit für unsere Kolleginnen und Kollegen sichergestellt werden! In diesem Sinne gilt auch 2017 mein Leitspruch: Fair im Dialog, stark für die Sache!

 

Erschienen im GÖD-Magazin 01/17

Schlagworte

Frauen

Mehr zum Thema