GÖD-Gesundheitsgewerkschaft für angemessene Entlohnung bei den neuen Pflegeberufen
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist Voraussetzung für einen guten Übergang
Die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft hat sich bei ihrer Bundesleitungstagung in Salzburg unter anderem wieder eingehend mit dem neuen Pflegegesetz samt der neuen Ausbildungsverordnung auseinandergesetzt. Die Gewerkschafter rund um den Vorsitzenden Reinhard Waldhör haben einmal mehr festgestellt, dass das GuKG das einzige Berufsgesetz ist, bei dem die finanziellen Verhältnisse der einzelnen Bundesländer direkten Einfluss auf die Qualität der Pflege für die Patientinnen und Patienten nehmen können.
Der neue Beruf der Pflegefachassistenz mit zwei Jahren Ausbildung wird auf lange Sicht die heutigen Diplomierten Pflegekräfte am Krankenbett ablösen. Sie werden dafür in der Pflegetheorie auch sehr gut ausgebildet. Wenn man alle möglichen Komponenten berücksichtigt, haben sie in Zukunft sogar einige Stunden mehr an Lerninput als die jetzt dreijährig Ausgebildeten. Massiv gespart wird in der praktischen Ausbildung. So kommt auch die Verkürzung um ein Jahr zustande.
Was allerdings aus Sicht der Länder ein kluger Schachzug ist – denn ohne die notwendige Praxis kann man schlicht und ergreifend nicht mit Menschen arbeiten. Dies bedeutet, dass dieser Teil der Ausbildung für die PflegefachassistentInnen ganz einfach in das (erste) Arbeitsverhältnis verlegt und dort nachgeholt werden muss. Man wird als Dienstgeber nicht umhin kommen, die fehlende Praxis nachzulehren.
Aber nach ca. einem Jahr im Dienstverhältnis tritt dann folgender Umstand ein: die Träger von Pflegeeinrichtungen haben MitarbeiterInnen zur Verfügung, die in der Theorie so gut ausgebildet sind wie die jetzt diplomierten Pflegekräfte und mit der erworbenen Praxis auch praktisch (bis auf einige Vorbehaltstätigkeiten) dieselbe Arbeit machen. Daher sollten sie dann aber auch in der Lohnsituation nicht zur Pflegeperson zweiter Klasse werden!
Daher fordert die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, dass die PflegefachassistentInnen in Zukunft denselben Lohn erhalten müssen wie jene, die diese Arbeit jetzt machen. Gleichzeitig wird es wichtig sein, dass verbindliche Personalschlüssel (wer darf/macht was) sozialpartnerschaftlich vereinbart werden um eine Verwässerung zwischen den Berufsgruppen in der Pflege zu verhindern.
Die jetzt dreijährig ausgebildeten und akademisierten Pflegekräfte werden sich in Zukunft beinahe ausschließlich in den Spezialfächern wiederfinden, für die es dann auch eigene Lohnschemata geben muss!
Reinhard Waldhör dazu: „Wir laden die Verantwortlichen in allen Bundesländern dazu ein, in gutem sozialpartnerschaftlichem Miteinander diese offenen Fragen zu lösen. Die Pflegeberufe gehen spannenden Zeiten entgegen. Der Arbeitsdruck auf unsere mehrheitlich weiblichen MitarbeiterInnen wird immer mehr gesteigert!
Daher erwarten wir auch, dass für gute, qualitätsvolle Arbeit auch entsprechender Lohn gezahlt wird. Die Pflegeberufe sind nicht dazu da, die Gesundheitsbudgets zu sanieren. Sie sind dazu da, den Patienten die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen!“
Reinhard WALDHÖR
Vorsitzender GÖD-Gesundheitsgewerkschaft