24.01.2022

GÖD-Info: Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum fünften Mal. Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.

Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale
 

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (im Euro)
20 km bis 40 km 21,78 (20,64)
mehr als 40 km bis 60 km 43,06 (40,80)
mehr als 60 km 64,36 (60,99)

 

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale
 

Einfache Fahrtstrecke Fahrtkostenzuschuss (im Euro)
2 km bis 20 km 11,85 (11,23)
mehr als 20 km bis 40 km 47,01 (44,55)
mehr als 40 km bis 60 km 81,83 (77,54)
mehr als 60 km 116,86 (110,74)



Mit kollegialen Grüßen

Daniela Eysn, MA, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreterin
Bereichsleiterin Besoldung

Mag. Dr. Eckehard Quin, e.h.
Vorsitzender-Stellvertreter
Bereichsleiter Dienstrecht

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