19.11.2024

Information zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hält fest, dass die Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen (auch in der Dienstzeit) zu den Rechten von Dienstnehmer:innen zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen gehört. Dies gilt selbstverständlich auch für die in der GÖD organisierten Vertragsbediensteten, Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen der ausgegliederten Einrichtungen. Gewerkschaft, Personalvertretung und Betriebsräte sind vom Gesetzgeber aufgefordert, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, zu fördern und zu verteidigen. Dazu gehört auch die Organisation von Abwehr- und Protestmaßnahmen. 

Manche Dienstgeber werden Teilnehmer:innen an gewerkschaftlichen Maßnahmen (z. B. Demonstration) zur Einschüchterung rechtliche Schritte oder Gehaltskürzungen androhen. Bei Teilnahme an gewerkschaftlichen Maßnahmen ist gewerkschaftlicher Rechtsschutz jedenfalls vorgesehen. Dieser Rechtsschutz gilt auch für alle Kolleg:innen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahmen der GÖD beitreten. 

Als Rechtsquellen des Streikrechts sind vor allem Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 12 des Staatsgrundgesetzes, Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 18 Abs. 5 unserer Bundesverfassung zu nennen. Das Streikrecht ist somit innerstaatlich verfassungsrechtlich als auch europarechtlich abgesichert. Daher ist jede individuelle oder generelle Anordnung (Weisung), möge sie auch von der zuständigen Ressortleitung erteilt werden, verfassungswidrig, also qualifiziert rechtswidrig, wenn diese das Streikrecht betrifft. 

Damit diese Rechte bestehen, ist eine Streikfreigabe durch den ÖGB erforderlich. Diese wurde am 18. November 2024 erteilt. 

Die GÖD betont, dass die Teilnahme an gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen, die von der Gewerkschaft beschlossen worden sind, auch in der Dienstzeit zu den Rechten der Bediensteten zur kollektiven Durchsetzung ihrer Interessen gehört. Die Teilnahme an der von der GÖD beschlossenen Demonstration am 26. November 2024 in Wien – auch während der Dienstzeit – ist damit rechtlich gedeckt. Die Verhängung dienstrechtlicher Konsequenzen wäre ungerechtfertigt! 

Aus Erfahrung weist die GÖD darauf hin, dass in derartigen komplexen Situationen, Äußerungen von verschiedenen Seiten abgegeben werden. Es wird daher ersucht, ausschließlich Informationen der GÖD-Zentrale zu beachten. 

GÖD-Info zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen zum Download