28.12.2016

Für Dich erreicht: Kindergeldkonto und Familienzeitbonusgesetz tritt ab 1. März 2017 in Kraft

Nach langen, zum Teil sehr zeitintensiven und schwierigen Verhandlungen zwischen den politischen Parteien, den zuständigen MinisterInnen und den GewerkschafterInnen kommt es nun ab 1.3.2017 zu folgenden Neuerungen:

  • Einführung eines Familienzeitbonus („Papamonat für alle“)
  • Umwandlung des derzeitigen Kinderbetreuungsgeldes mit seinen vier Pauschalvarianten in ein Kinderbetreuungsgeld-Konto
  • Einführung eines Partnerschaftsbonus bei Teilung des Kinderbetreuungsgeldes 50:50 bzw. 60:40
  • Möglichkeit des gleichzeitigen Bezuges von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile für bis zu 31 Tage.

Kindergeldkonto Wesentliche Änderung: Aus vier Pauschalvarianten wird einKinderbetreuungsgeld-Konto.   Bezugsdauer: Neu ist, dass nicht mehr in Monate sondern in Tagengerechnet wird, zB ein Bezugsblock muss nicht mehr 2 Monate sondern 61 Tage betragen.
Vorgesehen sind: Für einen Elternteil 365 – 851 Tage für beide Elternteile 456 – 1063 Tage.   Höhe: Die Tagsätze betragen – je nach Laufzeit – zw. € 14,53 und € 33,88.
Maximal erreichbare Summe: 15.449 € Die Laufzeit ist bei der Antragstellung festzulegen und gilt auch – wie bisher - für den anderen Elternteil. Sie kann 1x abgeändert werden: bis spätestens 91 Tage vor Ablauf der beantragten Dauer ist eine Änderung möglich. Achtung: Auch der Tagsatz ändert sich dadurch und es erfolgt eine neue Berechnung, die gegebenenfalls auch einen Nachzahlungsanspruch oder eine Rückzahlungsverpflichtung auslösen kann!   Ein Partnerschaftsbonus wird eingeführt = zusätzlich 1.000,-- € bei Teilung 50:50 bzw. 60:40, jedoch zumindest 124 Tage pro Elternteil. Antragsstellung entweder gleichzeitig mit dem KBG oder rückwirkend (Frist max. 124 Tage nach Bezugsende).   Ebenso wird ein paralleler Bezug bis zu 31 Tage beim 1. Wechsel ermöglicht.   Änderungen beim einkommensabhängigen KBG: Die Einkommensgrenze wird von 6.400,-- € auf 6.800,-- € angehoben und der Partnerschaftsbonuseingeführt!   Familienzeitbonus (FZB): Voraussetzung: Gemeinsamer Haushalt und Erwerbsunterbrechung für eine ununterbrochene Dauer von 28 - 31 aufeinanderfolgenden Tagen, innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen ab Geburt des Kindes. FZB kann nicht gleichzeitig mit KBG bezogen werden. Der FZB beträgt 22,60/Tag (= 700,60 für die Maximaldauer von 31 Tagen).
Die Höhe des FZB wird später von der Höhe des Vateranteils des KBG-Bezuges abgezogen! Der Partner, die Partnerin ist sozial- und pensionsversichert!
Vor Bezug muss eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mindestens 182 Tage ausgeübt worden sein, sowie ein aufrechtes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden
Bezugsdauer: 28 bis 31 Tage Wird das Dienstverhältnis unmittelbar im Anschluss an das Bezugsende des Familienzeitbonus ungerechtfertigt durch den Dienstgeber beendet, gibt es keine Rückforderung des FZB!   Auf unserer Homepage www.goed.at wird ab Jänner 2017 wieder unser aktualisierter Leitfaden für berufstätige Eltern abrufbar sein.   Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und Jugend

www.bmfj.gv.at finden Sie auch den Kinderbetreuungsgeldvergleichsrechner und den Familienbeihilfenrechner. Nachzulesen im: BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 8. Juli 2016 Teil I

www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_53/BGBLA_2016_I_53.html&nbspMonika Gabriel GÖD-Vorsitzenden-Stellvertreterin und
Bereichsleiterin der GÖD-Frauen   Artikel aus dem GÖD Magazin 08/2016

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