30.05.2017

Strafrechtsreform zum Schutz öffentlich Bediensteter muss umgesetzt werden

Vorstand der GÖD fordert rasche Beschlussfassung

Der Vorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hat in seiner Sitzung vom 29. Mai 2017 die rasche Umsetzung der StGB-Novelle 2017 gefordert. Mit dieser Gesetzesnovelle sollen insbesondere ein neuer Straftatbestand „Staatsfeindliche Bewegung“ sowie eine Verschärfung der Strafbestimmung bei tätlichen Angriffen auf Beamte geschaffen werden. „Das Ausmaß an persönlichen Angriffen und ungerechtfertigten Vorwürfen gegen Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes seitens der Staatsverweigerer nimmt ständig zu. Erfundene Forderungen werden in ausländische Schuldenregister eingetragen und Exekutionstitel erwirkt. Dagegen muss entschieden aufgetreten werden. Die Strafgesetznovelle ist ein wirksames Instrument dazu“, stellt der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Norbert Schnedl fest. Und weiter: „Richterinnen und Richter sind davon ebenso betroffen wie Kolleginnen und Kollegen der Justiz- und Finanzverwaltung, Justizwache oder Polizei, um nur einige zu nennen.“

Der Vorstand der GÖD fordert daher, die fertig verhandelte StGB-Novelle 2017 noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

„Tätliche Angriffe gegen öffentlich Bedienstete müssen ein Ende haben! Zudem darf der Staat die organisierte Negierung und Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften nicht tatenlos hinnehmen, sondern hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze der Republik von allen eingehalten werden“, so Schnedl abschließend.

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