Mitte November 2021 wird der nächste, der 18. GÖD-Bundeskongress in Wien stattfinden. Zeit, auf die vergangenen Jahre zurückzublicken.
Mitte November 2021 wird der nächste, der 18. GÖD-Bundeskongress in Wien stattfinden. Zeit, auf die vergangenen Jahre zurückzublicken.
Text: Doris Bayer Frauensekretärin der GÖD
Vor fünf Jahren wurden beim letzten Kongress mit dem Antrag der GÖD-Bereiche Frauen und Familie Schwerpunkte für die nachkommenden Jahre gesetzt. Wichtige Forderungspunkte konnten durch Beharrlichkeit und Verhandlungsgeschick umgesetzt werden:
• Mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2018 gelang uns die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten als ruhegenussfähige Zeit für Beamtinnen, um die bestehende Ungleichbehandlung zwischen ASVG-Versicherten und Beamtinnen abzuschwächen.
• Laut Mutterschutzgesetz ist werdenden Müttern während einer Schwangerschaft u. a. die Leistung von Überstunden verboten. Das führte dazu, dass diese dann auch beim Wochengeld nicht berücksichtigt werden konnten. Damit die Kolleginnen keine finanzielle Diskriminierung erfahren, haben wir Verbesserungen eingefordert. Seit 2018 werden regelmäßige Überstunden vor Meldung der Schwangerschaft fürs Wochengeld berücksichtigt.
• Die Steuererleichterung für Familien wurde 2019 umgesetzt mit Einführung des Familienbonus Plus.
• Die Forderung nach Erhöhung der Pflegefreistellung von einer auf zwei Wochen für Familien mit behinderten Kindern unabhängig vom Alter fand mit der letzten Dienstrechts-Novelle 2020 seine Umsetzung und gilt ab 1. Jänner 2021.
Als Erfolg können die GÖD-Frauen auch die Senkung der Steuern auf Hygieneartikel verbuchen. Mit der IHS-Studie zum Thema Gender Pricing im Sommer 2019 konnte nachgewiesen werden, dass Konsumentinnen bei den verschiedensten Produkten des täglichen Lebens preislich ungleich behandelt werden. Für Ausgaben, die sich ausschließlich durchs Geschlecht ergeben, forderten wir eine Umsatzsteuersenkung von 20 Prozent auf 10 Prozent als finanzielle Entlastung. Die GÖD-Frauen haben mit diesen Punkten schon einiges erreicht. Dennoch gibt es noch viele Forderungsthemen, die wir für unsere Kolleginnen weiter vorantreiben, wie z. B.:
• Ermöglichung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes auch bei befristeten Dienstverhältnissen: Voraussetzung zum Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist ein „aufrechtes“ Dienstverhältnis. Viele unserer Kolleginnen (Bund und Land, unabhängig von der Berufsgruppe) haben bis zu fünf Jahren befristete Dienstverhältnisse, zum Teil mit jährlicher Verlängerung, z. B. Lehrerinnen oder Verwaltungspersonal. Läuft der Vertrag vor der Geburt des Kindes aus, so ist es diesen Frauen nicht möglich, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Die Wahlfreiheit ist somit erheblich eingeschränkt und der finanzielle Verlust in der gesamten Lebensverdienstsumme vorprogrammiert.
• Weiterer Ausbau der betrieblichen Gesundheitsförderung und verstärkte Präventionsmaßnahmen – Coaching, Supervision, Konfliktlotsen, Mediation etc. – auch im Hinblick auf psychisch belastende Arbeitsplatzsituationen.
• Weiteres Vorantreiben betreffend Erfüllung Frauenförderpläne, damit die gläserne Decke im Öffentlichen Dienst keine Chance hat. So werden wir im Sinne unserer KollegInnen auch 2021 mit frischem Elan weiterarbeiten. l
Erschienen im GÖD-Magazin 1/21