Der Begutachtungsentwurf zur 2. Dienstrechtsnovelle 2022 umfasst wichtige Verbesserungen, um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes weiter zu steigern!
Es darf nicht sein, dass etwa Polizistinnen, Justizwachebeamtinnen, Soldatinnen oder Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, schlechter gestellt sind, nur weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen!
In unserer Aussendung vom 8. Juli 2024 haben wir bereits über den Ministerratsbeschluss zur Abgeltung des verbleibenden Drittels der Progressionsanpassung informiert. Nun können wir euch mitteilen, dass der Nationalrat am 18. September 2024 den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst hat. Die darin vorgesehenen Verbesserungen treten wie geplant mit 1. Januar 2025 in Kraft.
Die nun seit über einem Jahr andauernde, außergewöhnliche und sehr fordernde Zeit der Pandemie zeigt auch die Defizite von Fairness im privaten und familiären „Miteinander“.
Wir fordern v.a. eine analoge Langzeitversichertenregelung für alle BeamtInnen und die Verkürzung der Wartefrist auf die erstmalige Pensionserhöhung auch für BezieherInnen von Ruhebezügen.
Informationen zu den Beschlüssen des Nationalrats vom 18. September 2024 zur Dienstrechtsnovelle 2024, Progressionsabgeltung sowie Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025.