Ein weiterer Erfolg: Volle Anrechnung der Zeiten als Zeitsoldat
Mit dem Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 wurde einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Rechnung getragen.
Nach bisher geltendem Recht wurden Zeiten der Leistung des Präsenzdienstes für die Erfüllung der Voraussetzungen fr die Inanspruchnahme der Lanzeitversichertenregelung ("Hacklerregelung") nur im Ausmaß von höchstens 30 Monaten berücksichtigt.
Da in der Vergangenheit der Präsenzdienst als freiwillig verlängerter Grundwehrdiener bzw. als Zeitsoldat in vielen Fällen bedeutend über den Zeitraum von 30 Monaten hinaus geleistet wurden (im Extremfall bis zu 15 Jahre), wird nunmehr dieses Deckelung ersatzlos gestrichen.
Für Vertragsbedienstete gilt diese Neuregelung ab dem 1. Juli 2017, für BeamtInnen ab dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag.
Nähere Infos entnehmen Sie unserer GÖD-Info im Anhang!