#FRAUENPOWER im Öffentlichen Dienst
Mit einem Anteil von über 40 Prozent stellen Frauen im Öffentlichen Dienst nicht nur einen wachsenden Wirtschaftsfaktor, sondern auch eine tragende Säule des Gesamtsystems dar.
Text: Monika Gabriel: GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen
Genau hundert Jahre ist es her, dass Frauen in Österreich das allgemeine Wahlrecht erhalten haben. Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht ist eng verknüpft mit der damaligen Arbeiterbewegung und dem Wunsch der Frauen, ein selbstbestimmtes, wirtschaftlich unabhängiges Leben zu führen. Heute ist es nahezu selbstverständlich, dass Mann und Frau erwerbstätig sind und gemeinsam für das Wohl der Partnerschaft bzw. der Ehe mit oder ohne Kinder Sorge tragen. Es ist jedoch noch gar nicht so lange her, dass die verheiratete Frau ihren Gatten fragen musste, ob sie arbeiten gehen darf – auch mir ging es einstmals so. Denn erst seit 1975 ist es der Ehefrau erlaubt, ohne Zustimmung ihres Ehegatten einen Beruf ausüben. Nach dem Zweiten Weltkrieg ergriffen viele Frauen die Chance, im Öffentlichen Dienst Fuß zu fassen. Im Lauf der 1970er- und 1980er-Jahre wurde es schließlich goutiert, dass Frauen eine fundierte Ausbildung absolvieren durften und so langsam, aber doch die gleiche Ausbildungsqualität erlangten wie Männer. Daraus resultiert, dass der Anteil der qualifizierten Frauen im Öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten ansteigt. Zurzeit haben wir bei einem Vollbeschäftigtenäquivalent einen Frauenanteil von 41,9 Prozent. Wir können guten Gewissens behaupten, dass wir Frauen im Öffentlichen Dienst (und auch in der GÖD!) stark vertreten sind, einen stabilen bzw. wachsenden Wirtschaftsfaktor ausmachen und damit eine tragende Säule unseres Gesamtsystems darstellen. Gesellschaftspolitisch betrachtet ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im gesamten Öffentlichen Dienst für viele von uns wesentlich besser gegeben als in der Privatwirtschaft. Unser eigenes Dienst- und Besoldungsrecht bietet gute Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit. Die allermeisten Dienstverträge etwa gelten „auf unbestimmte Zeit“, die Gehaltsauszahlung funktioniert nahezu klaglos. Kinderzulage pro Kind wird gewährt, finanzielle einmalige Sozialunterstützungsmöglichkeiten gibt es in jedem Ressort, Bezugsvorschüsse sind möglich, sechs Wochen Erholungsurlaub ab dem 43. Lebensjahr sind gesichert, Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeiten sind vorhanden, und das „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ kommt „automatisch“ mit dem 1,5-fachen Gehalt viermal jährlich auf das Konto. Leider steigt auch im Öffentlichen Dienst die Nachfrage nach Teilzeitarbeit. Ich kann sehr gut nachempfinden, dass Eltern die vielfältigen Teilzeitmöglichkeiten nutzen möchten, die im VBG und BDG von uns, nämlich der GÖD, verhandelt wurden. Dennoch erlaube auch ich mir eine Warnung auszusprechen: Die zum Teil horrenden finanziellen Nachteile in der Pension sind vorprogrammiert, und jede bzw. jeder sollte gut überlegen, wie lange man die Teilzeit (derzeit 28,8 Prozent VBs) wirklich in Anspruch nehmen möchte. Eine vierjährige Teilzeit auf 20 Wochenstunden senkt die Durchschnittspension um etwa 3,5 Prozent! Ein Blick auf Ihr „Pensionskonto“ sagt mehr als 1000 Worte … Eine abschließende Anmerkung zum Thema Ruhestand: In den kommenden Jahren wird die demografische Kurve rasch nach oben führen, 48 Prozent der GESAMTEN Bundesbediensteten gehen in den nächsten 13 Jahren in Pension. Die Regierung wäre daher gut beraten, die angekündigten Personaleinsparungsmaßnahmen nicht Wirklichkeit werden zu lassen, da ein solches Vorgehen sowohl die Gesetzeserfüllung als auch die Sicherheit unseres Staates gefährdet würden.
Erschienen im GÖD-Magazin 2/18.