27.09.2019

Die GÖD fordert alle mit dem PAG 2020 eingeführten Vorteile in Analogie auch für BeamtInnen ein

Brief an Bundesminister Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA:

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Am 19. September 2019 wurde im Nationalrat das Pensionsanpassungsgesetz 2020 und eine Reihe von Abänderungsanträgen dazu beschlossen. Damit werden für Pensionsbezieherinnen u. a. folgende Verbesserungen geschaffen:

•    Erstmalige Pensionserhöhung nicht erst ab 1. Jänner des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres
•    Abschlagsfreie Pension nach 540 Beitragsmonaten
     (davon bis zu 60 Versicherungsmonate)
•    Abschlagsfreie Schwerarbeiterpension bei Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit

Die GÖD fordert alle mit dem PAG 2020 eingeführten Vorteile in Analogie auch für BeamtInnen ein.

Es darf nicht sein, dass etwa Polizistinnen, Justizwachebeamtinnen, Soldatinnen oder Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, schlechter gestellt sind, nur weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen!

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

Dr. Norbert Schnedl
Vorsitzender

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