"16 Tage gegen Gewalt"
Meinung der Vorsitzenden des GÖD-Bereiches Frauen Monika Gabriel
Die Zeit zwischen dem 25. November - dieser wurde von der UNO als internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen anerkannt - und dem 10. Dezember - Internationaler Tag der Menschenrechte, ist der Aktionszeitraum, in dem Gewalt gegen Frauen in all ihren Ausprägungen thematisiert wird. Nach wie vor fehlt das Unrechtsbewusstsein, dass Gewalt eine schwere Form der Verletzung der Menschenrechte darstellt!
Eine der wesentlichen Verbesserungen für Gewaltschutz stellt auch die neu überarbeitete Gesetzesnovelle des Innenministeriums (BM Mag. Mikl-Leitner) dar. Das Sicherheitspolizeigesetz ermächtigt die Polizei, eine Person, von der (weitere) Gewalt droht (Gefährder) das Betreten jener Wohnung zu verbieten, in der die gefährdete Person lebt, und ihn - wenn er die Wohnung nicht freiwillig verlässt - daraus weg zu weisen. Der damit verwirklichte Grundsatz "Wer schlägt, der geht"ermöglicht der gefährdeten Person in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Das Gesetz erlaubt nun auch die Ausdehnung des Betretungsverbotes - für unmündige Minderjährige - auf Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (zB auch Hort!) sowie die Möglichkeit, einen etwaigen Gefährder bei Missachtung (=Verwaltungsübertretung=Anzeige) in wiederkehrenden Fällen auch festzunehmen! (BGBl. I Nr. 40/2009, in Kraft seit 1. Juni 2009. Mit der SPG-Novelle 2013, BGBl. I Nr. 152/2013 wurden weitere Änderungen vorgenommen, die am 1. September 2013 in Kraft getreten sind, wie zB § 38a Abs 1 SPG, der um die Ziffer 2 erweitert wurde)
Gewalt in der Familie
Im Jahr 2012 betreuten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewaltenschutzzentren und Interventionsstellen in Österreich 15.800 Opfer familiärer Gewalt. 89 % der Opfer waren Frauenund Mädchen und 92 % der Gefährder waren männlich. Über 13.000 Kinder wurden Zeugen von Gewalt in der Familie. Ebenso im Jahr 2012 wurden von der Polizei in Österreich wegen häuslicher Gewalt 7.748 Wegweisungen und/oder Betretungsverbote nach § 38a SPG verhängt. Gewaltschutzzentrenund Interventionsstellen bieten Unterstützung für die Opfer an. Polizistinnen und Polizisten verhängten im vergangenen Jahr in Österreich wegen Gewalt in der Familie gegen die Gefährder 4.776 Wegweisungen mit gleichzeitigem Betretungsverbot. Dazu kamen 2.871 Betretungsverbote ohne vorangehende Wegweisung sowie 101 Wegweisungen ohne anschließendes Betretungsverbot. Im Jahr 2011 waren es 8.063 Fälle. Die Anzahl der Betretungsverbote ist aus meiner Sicht schockierend. Und diese Zahl drückt nicht annähernd aus, wie viele Frauen (und Kinder) sonst noch in Gewaltbeziehungen leben!
Eine der vielen Präventionsmaßnahmen ist auch die Schulung der PädagogInnen im Bereich des Kindergewaltschutzes.
Dass Gewalt, jeglicher Art kein Lösungsansatz zur Bereinigung von Konflikten ist, sollte wohl bekannt sein. Dennoch kommt es auch in unserer Gesellschaft immer wieder zu Gewaltdelikten, auf die wir mit der Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ aufmerksam machen möchten.
Seit 1991 bringt das amerikanische Centre for Women’s Global Leadership die Kampagne "16 Days of activism against Gender Violence" auf den Weg. Inzwischen liegt die internationale Beteiligung bei über 800 Organisationen und rund 90 verschiedenen Ländern.
Seit 2001 wird im Rahmen der "16 Tage gegen Gewalt" von der gemeinnützigen Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen Terre des Femmes aus Deutschland die Fahnenaktion "Frei leben ohne Gewalt" durchgeführt. Dabei werden an öffentlichen Gebäuden Fahnen als Zeichen gegen Gewalt an Frauen gehisst.
Die Gewerkschaftsfrauen aller sieben Fachgewerkschaften werden gemeinsam auf die Anliegen der Frauen und die Initiative aufmerksam machen und hissen am Montag, den 25. November 2013beim ÖGB die Fahne
„NEIN zu Gewalt an Frauen“!