Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu fördern, um eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Der folgende Vergleich zeigt die bereits gesetzten Maßnahmen in Österreich und die Vorhaben auf europäischer Ebene.
Anfang April 2019 beschloss das EU-Parlament eine Richtlinie mit Mindeststandards für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Initiative zielt auf die Modernisierung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Bereich Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsregelungen ab. Ich werde im Folgenden die Regelungen in Österreich im Öffentlichen Dienst den von der EU geforderten Mindeststandards gegenüberstellen:
Als erste Maßnahme wird die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs genannt, der um den Zeitpunkt der Geburt für mindestens zehn Tage vom zweiten Elternteil genommen werden kann, der zumindest in Höhe des Krankengelds vergütet wird.Im Bundesdienst in Österreich besteht – aufgrund von Forderungen der GÖD – Rechtsanspruch auf den Frühkarenzurlaub („Papamonat“) nach der Geburt eines Kindes gegen Entfall der Bezüge im Ausmaß von bis zu vier Wochen, wenn man in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse wird der Familienzeitbonus in der Höhe von 22,60 Euro pro Tag ausbezahlt. Die Krankenversicherung bleibt aufrecht.
Als zweiter Punkt wird die Stärkung des bestehenden Anspruchs auf vier Monate Elternurlaub genannt, indem festgelegt wird, dass zwei dieser vier Monate nicht von einem Elternteil auf einen anderen übertragen werden können. Die Eltern haben auch das Recht, den Urlaub flexibel zu nehmen. In Österreich ist es den Eltern wahlweise möglich, bis zum zweiten Geburtstag des Kindes die Elternkarenz in Anspruch zu nehmen. Durch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld oder die pauschale Variante (Kinderbetreuungsgeldkonto) sind ein „Grundeinkommen“ bzw. die Krankenversicherung gewährleistet.
Die dritte Forderung beinhaltet die Einführung von Pflegeurlaub für ArbeitnehmerInnen, die Verwandte oder im selben Haushalt lebende Personen pflegen oder unterstützen. In Österreich besteht wegen der notwendigen Pflege eines/einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen der Anspruch auf Pflegefreistellung bis zu einer Woche pro Jahr. Seit 1. Jänner 2013 haben Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) für ihre Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht. Darüber hinaus gibt es eine zweite Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn das Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist und neuerlich pflegebedürftig krank wird.
Ein Antrag des GÖD-Bereiches Frauen und des GÖD-Bereiches Familie, der am Bundeskongress der GÖD 2016 beschlossen wurde, bezieht sich darauf, dass es zu einer Verbesserung der Pflegefreistellung für die Betreuung von nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen und der Erhöhung der Pflegefreistellung für Familien mit mehreren Kindern und Familien mit behinderten Kindern kommen muss.
Der vierte Punkt der EU-Richtlinie fordert die Ausweitung des bestehenden Rechts auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen auf alle berufstätigen Eltern von Kindern im Alter bis mindestens acht Jahre und alle berufstätigen pflegenden Angehörigen.Im Bereich des Öffentlichen Dienstes besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung bis längstens zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes. Die Teilzeitbeschäftigung gemäß MSchG § 15h bzw. VKG § 8 kann jederzeit begonnen werden und muss auch nicht direkt im Anschluss an die Karenz beginnen. In weiterer Folge kann ein Teilzeitansuchen ohne Rechtsanspruch aus beliebigen Gründen gestellt werden. Eine weitere Forderung der GÖD, eine deutliche steuerliche Erleichterung für unsere Familien, wurde mit 1. 1. 2019 durch den Familienbonus Plus erfüllt.
Der Öffentliche Dienst ist ein wichtiger, beispielgebender und bedeutender Arbeitgeber. Dennoch gilt es weiterhin, engagierte Forderungen zu erheben, von denen wir überzeugt sind, dass sie unseren erwerbstätigen Frauen helfen, den Beruf, die mögliche Karriere und die Familienaufgaben in Einklang zu bringen, aber auch die Partnerschaftlichkeit sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen und die Arbeitszufriedenheit weiter zu verbessern. Für die Umsetzung dieser Forderungen werden wir uns einsetzen!
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