Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen, die sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden haben und die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.
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