Was wirklich krank macht
Text: Monika Gabriel: GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen
Gesundheitsprävention (physisch und psychisch) sollte im Öffentlichen Dienst auf Grund des Bundesbedienstetenschutzgesetzes und anderer Gesetze bereits umgesetzt worden sein. Unsere PersonalvertreterInnen und die GÖD-FunktionärInnen sind diesbezüglich trotzdem immer wieder gefordert. Der Dienstgeber ist hier angehalten, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsbeauftragte leisten einen großen Beitrag, indem sie sich für die Interessen der DienstnehmerInnen einsetzen. Verbesserungspotenzial hinsichtlich psychischer Gesundheit des einzelnen Bediensteten ist noch immer gegeben.
Chef/-in als „Wunderwuzzi“?
Von Führungskräften wird erwartet, dass sie das Fördern von MitarbeiterInnen nicht vernachlässigen. Teamplayer sind gefragt, da sie gegenseitiges Vertrauen schaffen und die Loyalität fördern. Das führt zu gegenseitiger Wertschätzung und einer Erhöhung der Leistungsbereitschaft. Er oder sie weiß selbstverständlich auch, dass Ziele gesteckt werden und der Weg dorthin mit einer Zeitleiste versehen werden muss, damit die erreichten Ziele gut gemessen werden können. Diese und ähnliche Wunschvorstellungen kann man in so manchen Publikationen unter „Erfolgsfaktor für Führungskräfte“ lesen.
Der Arbeitsalltag in den unterschiedlich strukturierten Dienststellen, Betrieben und ausgegliederten Einrichtungen stellt sich oft völlig anders dar. Die Personaleinsparungen der letzten 20 Jahre (rund 35.000 VBÄ allein im Bundesdienst!), die unglaubliche Schnelllebigkeit sowie die Entwicklung der Altersstruktur sind nur einige Aspekte, die den Arbeitsalltag vielfach prägen. Probleme wie diese führen in so manchen Bereichen zu einer Verschlechterung des sozialen Arbeitsklimas. Konflikte entstehen und werden selten aufgearbeitet. Der – oft aus Zeitmangel entstandene – wenig wertschätzende Umgang miteinander bringt mitunter das „Fass des Erleidens“ zum Überlaufen. MitarbeiterInnen fühlen sich diskriminiert, gekränkt oder gemobbt. Der nicht angenommene und/oder nicht ernstgenommene Mensch wird immer negativer, bis er in der inneren Immigration landet.
Einsatz der GÖD
Das Verhandlungsteam der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst macht bereits seit 1997 mit Vehemenz (und auf Betreiben der damaligen Vors.-Stv. der GÖD, Frau Hofrätin Christine Gubitzer) auf die psychischen Probleme von MitarbeiterInnen aufmerksam. Nach intensiven Diskussionen und Verhandlungen kam es 2004 zum Rundschreiben „Prävention von Mobbing im Öffentlichen Dienst“, eine umfangreiche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz trat in Kraft. 2009 wurde in der 2. Dienstrechtsnovelle – wieder auf Betreiben der GÖD – festgelegt, dass es sich bei Mobbing um disziplinarrechtlich zu ahndende Dienstpflichtsverletzungen handelt. Mobbing entgegenzuwirken ist eindeutig Führungsaufgabe!
Der Paragraf 43a BDG und VBG „Achtungsvoller Umgang und Mobbingverbot“ (nachzulesen im GÖD-Jahrbuch und auf der Homepage des BKA) wurde eindeutig formuliert und verlautbart. In manchen Bereichen kam es dadurch zu einer Verbesserung der Kommunikation und des kollegialen Miteinanders sowie zu individuellen Vereinbarungen innerhalb der Ressorts. Nur ein gutes Betriebsklima und ein faires Miteinander fördern die Gesundheit und spornen zu Höchstleistungen an. Meine Empfehlung lautet daher: „Sieh in jedem Menschen, was er sein könnte, damit er wird, was er sein kann“ (Viktor Frankl).
„Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.“
Christian Morgenstern (1871–1914),
deutscher Lyriker und Schriftsteller
Monika Gabriel
GÖD-Vorsitzenden-Stellvertreterin und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen.
Erschienen im GÖD-Magazin 06/16