Dienstrechtsnovelle 2017
Am 13. Dezember 2017 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Dienstrechtsnovelle 2017 beschlossen.
Ab 1. Jänner 2018 werden die Gehälter der BeamtInnen des Dienststandes und die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, um 2,33 % erhöht. Dasselbe gilt für die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Eurobeträgen ausgedrückt sind, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Neben der Gehaltserhöhung konnte die Gewerkschaft weitere Änderungen durchsetzen. Nähere Informationen entnehmen Sie der GÖD - Info vom 18.Dezember 2017 im Anhang.