Gleichbehandlung - unser Anspruch ist Vorbild
Der Öffentliche Dienst weist bei der Bekämpfung der Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen sowie bei Diskriminierung am Arbeitsplatz eine Vorbildfunktion auf.
Text: Doris Bayer, GÖD-Frauensekretärin
Ende Dezember 2018 wurden vom BKA und dem BMöDS zwei Berichte neu aufgelegt: „Das Personal des Bundes 2018“ und der „12. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2018“. Aus beiden Berichten lässt sich klar ableiten: Der Öffentliche Dienst ist Vorbild – Vorbild beim Gender Pay Gap, der Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen, und Vorbild bei den Arbeitsbedingungen. 2018 arbeiteten Frauen in Österreich im Schnitt aufgrund einer Einkommenslücke von 19,9 Prozent ab 20. Oktober gratis. Die Frauen im Öffentlichen Dienst tun dies erst ab 21. November (11 Prozent Gender Pay Gap). Der Grund für die Einkommenslücke liegt im Öffentlichen Dienst zumeist an den Teilzeitbeschäftigungen von Müttern und demzufolge weniger Überstunden – und nicht an einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dass diese Art der Diskriminierung in unserem Bereich geringer ausfällt, zeigt auch der Bundes-Gleichbehandlungsbericht. Die Senate I und II in der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK), die im Bundeskanzleramt eingerichtet ist, bestehen aus insgesamt 16 Mitgliedern und entscheiden über Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts (Senat I) bzw. der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Senat II). Die B-GBK agiert nach den Vorgaben des BundesGleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), an dessen Entstehung die GÖD maßgeblich und erfolgreich mitgewirkt hat. Rund ein Fünftel der Gesamtbeschäftigten (3.759.480) Österreichs, also 733.300 Personen, arbeitet im Öffentlichen Dienst (Bund, Länder und Gemeinden), aber nur knapp 17 Prozent aller Fälle (271 ) von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts österreichweit betrafen den Senat I der B-GBK. (Im Vergleich: 134 Fälle wurden von der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft behandelt.) Natürlich geben wir uns mit diesem Ergebnis nicht zufrieden, aber es zeigt, dass der Öffentliche Dienst den richtigen Weg eingeschlagen hat und seiner Vorbildfunktion gerecht wird. Der GÖD-Bereich Frauen bietet neben der Frauen- und/oder Gleichbehandlungsbeauftragten an der Dienststelle auch in solchen Angelegenheiten Unterstützung und Hilfe an.
Erschienen im GÖD-Magazin 1/19 auf Seite 31