17.10.2018

Hartnäckigkeit führt zum Erfolg


 

 

Seit dem Jahr 2012 fordern wir GÖD-Frauen eine Verbesserung der Anrechenbarkeit der Kinderkarenzzeiten als ruhegenussfähige Zeiten zur besseren Erreichbarkeit der Korridorpension, im Besonderen für unsere Beamtinnen.

 

Text: Monika Gabriel: GÖD-Vorsitzender-Stellvertreterin
und Bereichsleiterin der GÖD-Frauen

 

Unsere Forderung lautete: § 15c BDG (und Parallelbestimmungen) in Verbindung mit §§ 6 und 53 Abs. 2 PG: Die Anerkennung von Karenzzeiten zur Kindererziehung als ruhegenussfähige Zeit analog zum ASVG (vier Jahre pro Kind) ist überfällig. Die derzeit bestehende Ungleichbehandlung zwischen ASVG-Versicherten und BeamtInnen trifft vorwiegend Frauen und soll durch die Anerkennung der Kindererziehungszeiten für die Pensionshöhe sowie für den Anspruch auf die Korridorpension beseitigt werden. In der HerbstDienstrechtsnovelle 2018 (nach einigen Verhandlungsrunden mit dem BMöDS) ist es uns gelungen, die Dienstgeberseite von der Notwendigkeit einer diesbezüglichen Verbesserung zu überzeugen. Das Ergebnis: Kindererziehungszeiten zählen nur in bestimmten Fällen (z. B. bei einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 – MSchG, BGBl. Nr. 221/1979) zur ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit. Durch Inanspruchnahme sogenannter „Anschlusskarenzurlaube“ wird es für Frauen oft schwierig bis unmöglich, die für die Korridorpension erforderlichen 40 Jahre an ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit mit Vollendung des 62. Lebensjahres zu erreichen. Um diese Härten abzumildern, wird die für die Inanspruchnahme der Korridorpension erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit pro Kind (auch für Wahl- oder Pflegekinder!) um maximal je sechs Monate reduziert, sofern nach der Karenz nach MSchG eine sogenannte „Anschlusskarenz“ im Zeitraum bis zum 4. Geburtstag (bei Mehrlingsgeburten bis zum 5. Geburtstag) des Kindes vorliegt (In-Kraft-Treten mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag).2 Als Mitglied des GÖD-Verhandlungsteams – und treibende Kraft bezüglich dieses Themas – freue ich mich mit unseren Bundes- und Landesbeamttinnen, dass eine spürbare und erlebbare Verbesserung zur Erreichbarkeit der Korridorpension gelungen ist. Im Vorfeld war es erneut notwendig, politische Überzeugungsarbeit für dieses Thema zu leisten; die neuen Ressortzuständigen mussten für dieses Thema ja erst sensibilisiert werden. In der Folge haben die Verhandlungen auf Verwaltungsebene mit der Dienstrechtssektion im BMöDS in einem ausgesprochen guten Klima stattgefunden. Unsere Verhandlungspartner haben großes Verständnis für unsere Anliegen gezeigt. So manche Kritikerin, so mancher Kritiker wird nun möglicherweise meinen: „Naja, viel ist das nicht.“ Ich erlaube mir anzumerken, dass dies der richtige Schritt in eine richtige Richtung ist, und daher erachte ich dieses Verhandlungsergebnis als „sehr akzeptabel“. Man sieht: Was lange währt, wird endlich besser

 

Erschienen im GÖD-Magazin 8/18.

Schlagworte

Frauen

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